Zweck der Gewässerschau ist es zu prüfen, ob die oberirdischen Gewässer ordnungsgemäß unterhalten, die baulichen Anlagen intakt und die Gewässer nicht unbefugt benutzt werden.
Teilnehmer sind von der Mitgliederversammlung gewählte Schaubeauftragte und beteiligte Behörden.
Im Ergebnis der Schauen steht ein Schauprotokoll, welches in den Unterhaltungsplan des Verbandes einfließt.