Biber
Das gesamte Gewässernetz im Verbandsgebiet „Obere Ohre“ ist mehr oder weniger von Bibern besiedelt. Die Population beträgt mehrere hundert Individuen.
Die Biber errichten in den Gewässern Dämme und stauen diese in Folge auf. Der Rückstau in den gefälleschwachen Gewässern und Gräben geht teilweise über mehrere Kilometer und beeinflusst somit große Flächen. Dies kollidiert in erheblichem Umfang mit Interessen von Landeigentümern – und –nutzern und beeinflusst auch zunehmend Wohngebiete. Biber untergraben außerdem auch Gewässerböschungen und fällen Ufergehölze. Dies führt ebenfalls zu Schäden.
Der Unterhaltungsverband ist aufgrund seiner hoheitlichen Aufgaben, wie z. B. der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses des Wassers, verpflichtet, auch bei diesbezüglichen Störungen durch Bibertätigkeit tätig zu werden.
Aufgrund des hohen Schutzstatus des Bibers benötigt der UHV für alle Handlungen, die Biber berühren, artenschutzrechtliche Befreiungen. Diese Befreiungen werden von den Unteren Naturschutzbehörden der beteiligten Landkreise grundsätzlich, aber mit Auflagen erteilt.
So ist bei Tätigkeiten an Biberdämmen die Einzelentscheidung der Biosphärenreservatsverwaltung Drömling einzuholen und bindend.
- Die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise erteilen dem UHV auf Antrag befristete artenschutzrechtliche Befreiungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Biberstauen mit Auflagen.
- Eigentümer und Nutzer stellen als Betroffene bei entsprechender Beeinträchtigung durch Bibertätigkeit den Antrag an den Unterhaltungsverband zur Durchführung von Gegenmaßnahmen.
- Der Unterhaltungsverband beantragt jede geplante Einzelmaßnahme bei der BRV Drömling. Diese prüft unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Gesichtspunkte, die Durchführbarkeit und erteilt die Zustimmung oder lehnt diese ab.
- Bei Zustimmung führt der Unterhaltungsverband die Maßnahme durch.
Die Antragstellung der Einzelmaßnahme, die Prüfung und Entscheidung durch die Biosphärenreservatsverwaltung Drömling sowie die Durchführung der Maßnahme nehmen je nach Umstand 2-14 Tage in Anspruch. Ca. 10% der Anträge werden vorübergehend oder ganz abgelehnt.
Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich seit 2019 an den Biberkosten der Unterhaltungsverbände. Alle Kosten, die 0,50 €/ha Verbandsgebiet übersteigen, werden zu 80% erstattet.