Krautung 2024

Amtliche Bekanntmachung

Der Unterhaltungsverband „Obere Ohre“ führt in seinem Verbandsgebiet das Krauten der Gewässer 1. und 2. Ordnung im Zeitraum vom 03.06. bis 20.12.2024 durch.

Ablauf und Umfang der Krautungsarbeiten entsprechen denen der Vorjahre. Abweichungen können aus subjektiven Gründen auftreten (z.B. durch Witterung, Fruchtfolge usw.).

Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung entsprechend § 41 Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 in Verbindung mit § 66 Wassergesetz LSA vom 21.03.2013 (GVBL LSA Nr. 7/2013) und den Unterhaltungsordnungen für die Gewässer 2. Ordnung des Landkreises Börde vom 02.05.2011 (Amtsblatt Nr. 30 vom 18.05.2011) und des Altmarkkreises Salzwedel vom 20.10.2015 (Amtsblatt Nr.12 vom 18.11.2015).

Danach haben die Eigentümer und Nutzer der Anlieger- und Zugangsgrundstücke folgende Pflichten zu erfüllen:

Das vorübergehende Betreten und Befahren der Grundstücke insbesondere eines 5 m breiten Streifens entlang der Gewässer zum Zweck des Durchführens der o.g. Arbeiten ist zu dulden.

In den Gewässern und auf den Gewässerrandstreifen dürfen keine baulichen Anlagen oder sonstige Hindernisse (z.B. hohe Zäune, abgestellte Geräte, Heuballen usw.) vorhanden sein.

Viehtränken, Wasserpumpen und deren Schläuche sind zu entfernen oder so zu errichten, dass keine Beschädigungen entstehen können. Sie sind sichtbar zu markieren.

Parallelzäune am Gewässer müssen einen Abstand von 1 m zur Böschungsoberkante aufweisen. Sie dürfen nicht höher als 1,2 m sein. In Querzäunen sind zu öffnende Gatter von mindestens 3,5 m Breite am Gewässer vorzuhalten.

Das Einebnen des Aushubes auf den Anliegergrundstücken ist zu dulden, wenn hierdurch keine dauerhaften Schäden entstehen.

Bei erhöhtem Aufwand in Folge der Nichteinhaltung vorgenannter Anforderungen ist der Eigentümer gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz LSA mehrkostenersatzpflichtig.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter: 039002 804010.

Oebisfelde, den 30.05.2024

gez. Wienecke                                                                                        
Verbandsvorsteher