Einberufung von Vertretern aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen
Gemäß § 55 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen aufgerufen, Berufene und deren Stellvertreter für die Mitarbeit in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes vorzuschlagen.
Die Mitgliederversammlung des Verbandes beruft gemäß § 10 Verbandssatzung durch Beschluss die Berufenen und deren Stellvertreter aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer gemäß Vorschlagsliste.
Die Tätigkeit der Berufenen und deren Stellvertreter ist ehrenamtlich.
Die Amtszeit der Berufenen und deren Stellvertreter entspricht der Amtszeit der Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung.
Neben den Interessenverbänden ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, Vorschläge für die zu Berufenden abzugeben.
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an, schriftlich oder per Mail (info@uhv-obereohre.de) beim Verband (Gewerbegebiet West 2, 39646 Oebisfelde-Weferlingen) abzugeben.
Die Vorschläge müssen enthalten:
- Name und Anschrift des Interessenverbandes
- Name, Vorname und Anschrift der vorgeschlagenen Person/en
- Eigentums-/Nutzungsnachweis der vorgeschlagenen Person/en über eine im Verbandsgebiet gelegene grundsteuerpflichtige Fläche
- Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person/en, das Ehrenamt des Berufenen wahrzunehmen.
Oebisfelde, d. 03.06.2024
gez. Wienecke
Verbandsvorsteher