
Karte Verbandsgebiet

Die Gewässerschauen finden in der Zeit vom 01.04.-26.04.2025 statt.
Schaubezirk IIa am 01.04.2025
Bereich: Mieste, Wernitz, Sichau, Solpke, Sachau, Jerchel, Jeseritz und Potzehne
Schaubezirk IIIa am 03.04.2025
Bereich: Miesterhorst, Dannefeld, Peckfitz, Köckte und Buchhorst
Schaubezirk Ia am 23.04.2025
Bereich: Oebisfelde, Breitenrode, Wassensdorf, Weddendorf, Niendorf und Bergfriede
Schaubezirk IIb am 26.04.2025
Bereich: Calvörde, Velsdorf, Mannhausen/Piplockenburg, Wegenstedt, Berenbrock und Elsebeck
Unterhaltungsverband „Obere Ohre“
Einberufung von Vertretern aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen
Gemäß § 55 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen aufgerufen, Berufene und deren Stellvertreter für die Mitarbeit in der Verbandsversammlung des Unterhaltungs-verbandes vorzuschlagen.
Die Mitgliederversammlung des Verbandes beruft gemäß § 10 Verbandssatzung durch Beschluss die Berufenen und deren Stellvertreter aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer gemäß Vorschlagsliste.
Die Tätigkeit der Berufenen und deren Stellvertreter ist ehrenamtlich.
Die Amtszeit der Berufenen und deren Stellvertreter entspricht der Amtszeit der Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung.
Neben den Interessenverbänden ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, Vorschläge für die zu Berufenden abzugeben.
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an, schriftlich oder per Mail (info@uhv-obereohre.de) beim Verband (Gewerbegebiet West 2, 39646 Oebisfelde-Weferlingen) abzugeben.
Die Vorschläge müssen enthalten:
Oebisfelde, d. 03.06.2024
gez. Wienecke
Verbandsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
Der Unterhaltungsverband „Obere Ohre“ führt in seinem Verbandsgebiet das Krauten der Gewässer 1. und 2. Ordnung im Zeitraum vom 03.06. bis 20.12.2024 durch.
Ablauf und Umfang der Krautungsarbeiten entsprechen denen der Vorjahre. Abweichungen können aus subjektiven Gründen auftreten (z.B. durch Witterung, Fruchtfolge usw.).
Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung entsprechend § 41 Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 in Verbindung mit § 66 Wassergesetz LSA vom 21.03.2013 (GVBL LSA Nr. 7/2013) und den Unterhaltungsordnungen für die Gewässer 2. Ordnung des Landkreises Börde vom 02.05.2011 (Amtsblatt Nr. 30 vom 18.05.2011) und des Altmarkkreises Salzwedel vom 20.10.2015 (Amtsblatt Nr.12 vom 18.11.2015).
Danach haben die Eigentümer und Nutzer der Anlieger- und Zugangsgrundstücke folgende Pflichten zu erfüllen:
Bei erhöhtem Aufwand in Folge der Nichteinhaltung vorgenannter Anforderungen ist der Eigentümer gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz LSA mehrkostenersatzpflichtig.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter: 039002 804010.
Oebisfelde, den 30.05.2024
gez. Unterhaltungsverband
Wienecke „Obere Ohre“
Verbandsvorsteher Gewerbegebiet West 2
39646 Oebisfelde
E-Mail: info@uhv-obereohre.de